Die Standardisierung alltäglicher Prozesse ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches und gehört mittlerweile zur gelebten Praxis. Geht es um die Standardisierung juristischer Prozesse besteht große Zurückhaltung in den einschlägigen Fach- und Berufskreisen. Es besteht die Sorge, dass zeit- und kosteneffiziente Maßnahmen zulasten der hohen Qualitätsansprüche dieser Berufsgruppe gehen. Dass Standardisierung jedenfalls nicht mit inhaltlicher Vereinfachung gleichzusetzen ist, zeigt die juristische Praxis sehr gut. Durch die Automatisierung von Rechtsprozessen können sich die Beteiligten auf jene Tätigkeiten fokussieren, die zwingend eines menschlichen Eingriffs bedürfen oder einem vertiefenden Beratungsbedarf unterliegen. In anderen Worten: Der Berater behält in jedem Fall sein Beratungsmonopol, wird jedoch in jenen Bereichen technisch unterstützt, die bereits heute als mühevoll und wenig wertschöpfend empfunden werden. 

 

Smart Contracts gehen hier noch einen Schritt weiter, indem sie Maßnahmen der Dokumenten-Exekution eigenständig umsetzen. Letztlich sind Smart Contracts automatisierte Transaktionsprotokolle, die eine automatisierte Abwicklung vertraglich vereinbarter Bestimmungen erlauben. Die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien können in einem Algorithmus abgebildet werden. Dieser Algorithmus überprüft sodann selbständig die Ausführung des Vertrages und löst die Pflichterfüllung digital aus, kann aber auch bei Pflichtverletzungen autonom die rechtsfolgenbasierten Maßnahmen veranlassen. Dies setzt freilich voraus, dass die entsprechenden Schnittstellen gegeben und dies auch faktisch durchführbar ist. Die Vorteile der Nutzung von Smart Contracts liegen auf der Hand: Es wird die effiziente Abwicklung anspruchsvoller Vertragsbeziehungen und die drastische Reduktion von Nichterfüllungs-Risiken gewährleistet, da Geld und Ware niemals bei derselben Vertragspartei gelagert sind.

 

Die Errichtung von Smart Contracts erfolgt über Vertragsgeneratoren. Hierbei handelt es sich um spezielle Programme im Bereich Legal Technology, die dazu dienen, Verträge zu automatisieren und für jeden Rechtsanwender unmittelbar zugänglich zu machen. In einigen Bereichen, wie etwa internationalen Finanzierungsgeschäften, gehören Vertragsgeneratoren heute schon zur Standardanwendung. In vielen weiteren Bereichen besteht noch Aufholbedarf. Die Nutzung der Automatisierung hat viele Vorteile. Zum einen werden Effizienzvorteile erzielt, ohne Einbußen bei der Vertragsqualität in Kauf nehmen zu müssen, zum anderen werden auch Inkonsistenzen, Fehlverweise und Lücken reduziert. Somit erhalten Rechtsanwender Zugang zu Verträgen, die in dieser Qualität nicht für jedermann unmittelbar zugänglich sind. In größeren Organisationen kann zudem die Anwendung von Verträgen besser kontrolliert werden, da nur standardisierte und geprüfte Muster zur Verwendung freigeben werden, deren Abänderung durch den Anwender restringiert ist. Somit profitieren sowohl die kontrollierende, als auch die ausführende Einheit.

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