Advoodle präsentierte heute auf dem anerkannten Internationalen Rechtsinformatik Symposion (IRIS) 2020 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg. Die Diskussion mit Rechts- und Informatikexperten zu „Smart Contracts und die Nutzung der Blockchain im Rahmen der digitalen GmbH- Gründung“ reichte von der Erstellung des digitalen Vertrages, über die elektronische Zeichnung bis hin zur praktischen Anwendung in unterschiedlichen Anwendungsfällen.

Andreas Böcskör, CEO von Advoodle griff ein kritisches Zitat eines Vorredners auf: „Developers fail to recognize that in contract law, ambiguity is a feature not a bug“ (Mik) und brachte damit zum Ausdruck, dass die Zusammenführung der juristisch-kreativen Arbeit und der technischen Präzision eine Gratwanderung ist, die sich aber auflösen lässt.

„Wir diskutieren diesen Widerspruch regelmäßig und haben einen guten Zugang gefunden, der Juristen in ihrer Arbeit nur wenig einschränkt.“

Behandelt wurden auch Fragestellungen der elektronischen Vertragsinterpretation und Fehleranalyse. Einigkeit bestand darin, dass der Rechtsberater auch weiterhin eine zentrale Rolle in der Vertragsgestaltung einnehmen wird.

Florian Heder, CTO von Advoodle wurde mit der Frage konfrontiert, ob Smart Contracts automatisch zu einem Vertragsabschluss führen und antwortete gewohnt technisch:

„Der Smart Contract wird in der Rechtsbranche gelegentlich missverstanden. Ein Smart Contract ist ein Fachbegriff der Informatik und ermöglicht es determinierte Programme in der Blockchain zu speichern. Das umfasst auch, aber nicht nur den automatischen Abschluss eines Vertrags“

und ergänzt:

„Das eigentlich Entscheidende am Smart Contract ist, dass Informationen über einen Vertrag unmittelbar ausgetauscht und Aktionen daraufhin ausgeführt werden können. Damit wird die Gesamtabwicklung deutlich effizienter.“

Wir bedanken uns für die spannende Diskussion und kommen gerne wieder.

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