Am 04. April 2020 wurde das 4. COVID-19-Gesetz kundgemacht. Demnach können Rechtsgeschäfte, die zur Wirksamkeit der Form eines Notariatsakts oder der notariellen Beglaubigung bedürfen, nun auch in digitaler Form abgeschlossen werden. Das Verfahren ist bereits seit über einem Jahr bei der „digitalen GmbH“-Gründung etabliert und eine wesentliche Weiterentwicklung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, weil ein physischer Kontakt mit dem vornehmenden Notar entfällt.

Advoodle begrüßt und unterstützt diese Maßnahme durch ihr Dokumentenautomatisierungs-Angebot. Notarielle Dokumente können in nur vier Schritten erstellt werden:

  1. Automationsunterstütze Erstellung des gewünschten Dokuments (z.B. Immobilienkaufvertrag) in nur wenigen Sekunden
  2. Verhandeln des Dokuments im sicheren Datenraum
  3. Freigabe des Dokuments und Einladung des Notars
  4. Signing durchführen

Und das alles in einer optisch ansprechenden Umgebung:

Ferner unterstützt Advoodle die Digitale Initiative Legal Tech.

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